Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2022 - Network People AG

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen NETWORK PEOPLE AG und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag zwischen NETWORK PEOPLE AG und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass NETWORK PEOPLE AG schriftlich oder fernschriftlich den Vertragsabschluss bestätigt.

3. LEISTUNGEN UND PREISE

NETWORK PEOPLE AG kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von NETWORK PEOPLE AG erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. NETWORK PEOPLE AG behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist NETWORK PEOPLE AG berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

3.1 INSTALLATIONSLEISTUNGEN

Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein , wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch NETWORK PEOPLE AG.

3.2 REPARATUR- UND WARTUNGSLEISTUNGEN

Für die Leistungen von NETWORK PEOPLE AG sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einem Umstand beruht, der von NETWORK PEOPLE AG nicht zu vertreten ist. NETWORK PEOPLE AG kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
  • ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
  • der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
  • der Auftrag storniert wurde und NETWORK PEOPLE AG bereits auf dem Weg zum Kunden war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von NETWORK PEOPLE AG zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet NETWORK PEOPLE AG, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NETWORK PEOPLE AG beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt NETWORK PEOPLE AG keine Haftung.

3.3. BERATUNGSLEISTUNGEN, SCHULUNG, EINWEISUNG

Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. NETWORK PEOPLE AG hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei NETWORK PEOPLE AG zustande.

3.4. LIEFERUNG VON WAREN

NETWORK PEOPLE AG bietet den Versand gegen Vorkasse, eine Direktlieferung oder eine Selbstabholung im Geschäft an. Beim Versand der Ware bis zu einem Gewicht von 12 Kilogramm gegen Vorkasse wird eine Verpackungs- und Versändkostenpäuschäle von 9,90€ erhoben. Beim Versand der Ware mit einem Gewicht von mehr als 12 Kilogramm werden die Verpackungs- und Versandkosten in tatsächlicher Höhe erhoben. Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat NETWORK PEOPLE AG seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder leihweise gelieferte Gegenstände oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des K unden zu versichern. Beschädigungen und Verlust werden dem Kunden berechnet.

LIEFERBEDINGUNGEN, FRISTEN, VERZUG, UNMÖGLICHKEIT DER LIEFERUNG

3.4.1

Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Zugangs der Auftragsbestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn NWP die Lieferung bis zum genannten Termin zum Versand gebracht wurde.

3.4.2

Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit NWP eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. NWP wird dem Kunden schriftlich den vorgesehenen Liefertermin in der Auftragsbestätigung mitteilen.

3.4.3

Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw., welche von NWP trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können, verlängern die Lieferfristen um den zur Beseitigung der Umstände notwendigen Zeitraum. Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen an, können NWP und der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3.4.4

Kommt NWP in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5% insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerungen die über die oben genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer der NWP etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.

3.4.5

Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von NWP zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3.5. PREISE

NETWORK PEOPLE AG hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail, Fax) 14 Tage gebunden mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich begrenzt oder in der Menge beschränkt zu beschaffen sind. Bei nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung. Für die Standardserviceleistungen ist die gültige Preisliste im Geschäft zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend, Sondervereinbarungen sind möglich.

3.6. KÜNDIGUNG

Der Dienstleistungsvertrag, Installationsleistungsvertrag oder Beratungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, wenn nichts anderes unter den Vertragsparteien vertraglich vereinbart ist. Die Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Im Übrigen gelten die Rücktrittsrechte aus Punkt 3 dieses Vertrages.

4. ZAHLUNGSPFLICHTEN

Zahlungen an NETWORK PEOPLE AG sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug). Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

5. INFORMATIONSPFLICHTEN

Der Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten NETWORK PEOPLE AG mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann NETWORK PEOPLE AG vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.

6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, NETWORK PEOPLE AG die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. NETWORK PEOPLE AG haftet für andere Schäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von NETWORK PEOPLE AG, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von NETWORK PEOPLE AG zurückzuführen sind.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

NETWORK PEOPLE AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist NETWORK PEOPLE AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von NETWORK PEOPLE AG beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich NETWORK PEOPLE AG davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von NETWORK PEOPLE AG zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von NETWORK PEOPLE AG hinzuweisen.

8. SCHUTZRECHTE

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber NETWORK PEOPLE AG dafür, dass er die von NETWORK PEOPLE AG geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten NETWORK PEOPLE AG im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. NETWORK PEOPLE AG weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. NETWORK PEOPLE AG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergeben werden, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten.

9. GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen NETWORK PEOPLE AG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von NETWORK PEOPLE AG Gerichtsstand. NETWORK PEOPLE AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von NETWORK PEOPLE AG Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.